Reinheimer Bürgergemeinschaft für Behinderte e.V.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Reinheimer Bürgergemeinschaft für Behinderte e. v.) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten- Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://buergergemeinschaft.info.
Veröffentlichungsdatum der Website Diese Website wurde am 12.02.2023 veröffentlicht. Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 10.03.2023 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Reinheimber Bürgergemeinschaft Kirchstrasse 24
64354 Reinheim http://ttps://www.buergergemeinschaft.info/contact-4
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Barrierefreie Alternativen
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Bereitstellen von Programmen für Hörgeschädigte Bereitstellen von Programmen für Sehbehinderte
Evaluationsmethode
Die Website wurde durch den Websiteanbieter (WIX) auf Barrierefreiheit geprüft
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901 E-Mail:
ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.03.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.03.2023 überprüft.
Quelle:
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